Zeitgeschichte
Vor 70 Jahren fuhr das Tram in den Zuger Gemeinden
Die Zuger Stawiko hat beim Kantonsrat die Einsetzung einer PUK beantragt. Grund dafür sind Hinweise auf mögliche Unregelmässigkeiten bei Inspektionen des Grundbuch und Notariatsinspektorats in den Gemeinden Oberägeri und Unterägeri. Foto: RC
Die Zuger Staatswirtschaftskommission (Stawiko) fordert vom Kantonsrat die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission. Der Grund: Hinweise auf mögliche Missstände in der Verwaltung und die Weigerung der Regierung, bei der Aufklärung mitzuwirken.
Die Staatswirtschaftskommission des Zuger Kantonsrats hat in der vergangenen Woche an einer Medienkonferenz über einen ungewöhnlich gravierenden Schritt informiert: Sie beantragt offiziell beim Kantonsrat die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK). Der Entscheid wurde am 26. Mai einstimmig gefällt. Grund für diesen Schritt ist der Verdacht auf Unregelmässigkeiten bei Inspektionen des Grundbuchund Notariatsinspektorats (GBNI) in den Gemeinden Oberägeri und Unterägeri sowie das Verhalten der Regierung, die seither jede Aufklärung aktiv blockiere.
Bereits im August 2024 gingen bei der Stawiko zwei formelle Aufsichtsanzeigen ein. Darin wurden Vorwürfe laut, dass bei Inspektionen im Zusammenhang mit Beurkundungen in Oberägeri nicht rechtskonform vorgegangen worden sei. Zudem wurden Hinweise auf Druckausübung innerhalb der Direktion des Innern laut – sowohl gegenüber einer inzwischen ausgeschiedenen Mitarbeiterin des GBNI als auch gegenüber einem Anwalt, der zu den Vorgängen recherchiert hatte und daraufhin von der DI bei der kantonalen Aufsichtskommission für Anwälte verzeigt wurde. Weitere Verdachtsmomente betreffen die Wiedereinsetzung eines Willensvollstreckers sowie den Vorwurf der Verfahrensverschleppung. Trotz mehrfacher Aufforderungen habe die Regierung sämtliche Mitwirkungsangebote ausgeschlagen, so die Stawiko. Weder sei man zu Gesprächen bereit gewesen, noch habe man Akten zur Verfügung gestellt oder auf Sachfragen reagiert. Stattdessen berufe sich die Regierung auf eine angeblich fehlende Kompetenz der Stawiko – eine Argumentation, die laut der Kommission durch externe rechtliche Gutachten klar widerlegt wurde. Diese systematische Verweigerungshaltung der Exekutive stelle einen massiven Eingriff in die parlamentarische Oberaufsicht dar und könne so nicht akzeptiert werden. Mit der Forderung nach einer PUK will die Stawiko nun sicherstellen, dass die offenen Fragen unabhängig und umfassend geklärt werden. Eine solche Kommission ist mit erweiterten Kompetenzen ausgestattet und kann nicht nur Behörden zur Kooperation zwingen, sondern auch selbstständig Unterlagen einfordern und Befragungen durchführen. Die geplante Kommission soll parteipolitisch ausgewogen zusammengesetzt sein und aus 15 Mitgliedern bestehen. Die Stawiko selbst wird nur dann vertreten sein, wenn dies ausdrücklich vom Parlament gewünscht wird, um mögliche Befangenheiten auszuschliessen. Zu untersuchen sind unter anderem die Rolle des Regierungsrats als Ganzes, aber auch einzelner Mitglieder der Exekutive. Auch der Umgang mit Mitarbeitenden, die sich intern kritisch geäussert haben, steht zur Debatte. Dabei gehe es, so betont die Stawiko an der Medienkonferenz, nicht nur um mögliche Einzelfehler, sondern um strukturelle Fragen: Wie steht es um den Schutz von Whistleblowern in der kantonalen Verwaltung? Wird berechtigte Kritik unterdrückt? Und: Respektiert die Regierung die Kontrollrechte des Parlaments?
Die Kommission macht klar, dass die PUK kein politischer Akt der Opposition sei, sondern ein rechtlich legitimiertes Instrument zur Wiederherstellung der Transparenz in einem zunehmend undurchsichtigen Verwaltungskomplex. Die parlamentarische Kontrolle sei ein Grundpfeiler der Gewaltentrennung – wenn diese nicht mehr gewährleistet sei, gerate das Vertrauen in das Funktionieren des Staates ins Wanken. Die nächsten Schritte liegen nun beim Kantonsrat. Dieser muss dem Antrag auf Einsetzung der PUK zustimmen. Der Regierungsrat seinerseits teilte mit, dass er den Antrag der Stawiko zur Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission zur Kenntnis genommen hat. Er wird sich am 25. Juni dazu äussern. Der Antrag der Stawiko wird am 2. Juli im Kantonsrat beraten.
Uwe Guntern
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