Politik
Alle kantonalen Vorlagen
finden Zuger
Zustimmung
Beim Wahlrecht für Menschen mit Beeinträchtigung zeigten sich die einzelnen Gemeinden gespalten. ⋌Grafik: Kanton Zug
Grosse Befriedigung bei der Zuger Regierung. Sämtliche Abstimmungsvorlagen wurden von der Stimmbevölkerung angenommen. Beim Wahlrecht für Menschen mit Beeinträchtigung zeigten sich die einzelnen Gemeinden allerdings gespalten.
Die Zugerinnen und Zuger haben am vergangenen Abstimmungssonntag die Änderung der Kantonsverfassung angenommen. Im Kanton Zug dürfen damit künftig auch Personen, die wegen einer dauerhaften Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder von einer vorsorgebeauftragten Person vertreten werden, wählen und abstimmen. Der bisherige Ausschluss dieser Personengruppe von Wahlen und Abstimmungen beruhte auf einer historisch gewachsenen Regelung. Politische Entscheidungen betreffen Menschen mit Beeinträchtigungen ebenso wie alle anderen. Auch Menschen, die auf eine umfassende Beistandschaft oder eine Vertretung im Rahmen eines Vorsorgeauftrags angewiesen sind, können zur politischen Meinungsbildung fähig sein. Andreas Hostettler, Landammann und Vorsteher der Direktion des Innern, zeigt sich erfreut über das Abstimmungsergebnis: «Mit diesem Entscheid setzt der Kanton Zug ein deutliches Zeichen für Gleichberechtigung von Menschen mit Beeinträchtigungen und für deren politische Teilhabe. Unsere Demokratie lebt davon, dass alle volljährigen Schweizerinnen und Schweizer mitwirken können.»
Die Wahlanalyse zeigt eine interkantonale Spaltung bei der Abstimmung. Die westlichen Gemeinden (Risch, Zug, Hünenberg, Cham und Steinhausen) stimmte für die Änderung der Kantonsverfassung. Mit 56,15 Prozent war die Zustimmung in der Gemeinde Zug am höchsten. Die östlichen Gemeinden waren gegen eine Änderung. Am stärksten war der Widerstand in Menzingen, wo das obligatorische Referendum mit 57,23 Prozent bekämpft wurde. Insgesamt betrug die Stimmbeteiligung bei 50,89 Prozent. Während auf Bundesebene eine ähnliche Änderung für eidgenössische Wahlen und Abstimmungen noch in Diskussion ist, hat der Kanton Zug die bisherige Ungleichbehandlung nun für kantonale und kommunale Wahlen und Abstimmungen bereits beseitigt. Der Entscheid steht im Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der UNO, welche die volle und gleichberechtigte politische Partizipation von Menschen mit Beeinträchtigungen fordert, und er stärkt die Grundrechte und die demokratische Teilhabe im Kanton Zug. Die Abstimmungsergebnisse werden nun auch in den Schweizer Kantonen mit Interesse analysiert. In vielen Kantonen stehen Postulate und Vorstösse noch an, um das Wahlrecht zu harmonisieren.
Wie erwartet wurde das Behördenreferendum (Umsetzung der OECD-Mindeststeuer) deutlich angenommen. Der Ja-Stimmenanteil betrug zwei Drittel (66,71 Prozent). Zwischen den Gemeinden konnte man keine grossen Unterschiede erkennen. Mit dem Gesetz reagiert die Regierung auf die 2024 auf Bundesebene eingeführte OECD-Mindeststeuer. Diese hat zur Folge, dass grosse Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro mehr Steuern als bisher auf ihre Gewinne entrichten müssen. In Zug sind rund 420 Unternehmen von der OECD-Mindeststeuer betroffen. Ein Teil der Mehreinnahmen aus der Mindeststeuer soll darum in den nächsten drei Jahren in Form von Förderbeiträgen an Unternehmen zurückfliessen. Es geht um einen Betrag von jährlich 150 Millionen Franken. Unterstützt werden dabei Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit und Innovation.
Noch deutlicher als die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer wurde die Änderung des Steuergesetzes vom Stimmvolk angenommen. Satte 68,21 Prozent der Zugerinnen und Zuger stimmten Ja. Die grösste Zustimmung gab es von der Gemeinde Walchwil, wo 74,15 Prozent der Bevölkerung ein Ja in die Urne warfen. Die neunte Steuergesetzrevision sieht zum einen die temporäre Senkung des Kantonssteuerfusses vor, der im Vorfeld umstrittenste Punkt der Vorlage. Von 2026 bis 2029 wird dieser auf 78 Prozent herabgesetzt. Als weitere Massnahmen beinhaltet das Paket die Erhöhung der Abzüge für Krankenkassen-, weitere Versicherungsprämien und Zinsen auf Sparkapitalien sowie mehr Abzugsmöglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner, die in bescheidenen finanziellen Verhältnissen leben. Das Gesetz tritt nun auf den 1. Januar 2026 in Kraft.
BF
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