Zytturm Triathlon
Am Wochenende ist Zug wieder Mekka des Sports
Christoph Blocher
Manche Stände- und Regierungsräte merken allmählich, was in der Europapolitik gespielt werden soll. In der Art von Winkeladvokaten haben die Beamten im Bundesamt für Justiz beiseite geräumt, was bislang zwingend gegolten hat: Verfassungsänderungen brauchen eine Mehrheit von Volk und Ständen, bei Gesetzesänderungen reicht das Volksmehr.
Die ausgehandelten Anbindungsverträge mit Brüssel stehen eindeutig über der Verfassung. Denn sie beinhalten zwingende Rechtsübernahmen – auch von künftigem, heute noch unbekanntem Recht. Zwar kann darüber noch abgestimmt werden, aber die Schweizer sind nicht mehr frei. Stimmt das Volk gegen die EU, darf diese Vergeltungsmassnahmen ergreifen. Auch steht heute in der Verfassung, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuert – mit den neuen Verträgen würde die EU-Personenfreizügigkeit sogar noch ausgeweitet, auch wenn dies Volk und Kantone nicht wollen!
Grosse Kantone wie Zürich, Bern und Waadt waren noch nie Vorkämpfer für die Rechte der kleinen Kantone. Schon bei der Bundesverfassung von 1848 wollten deren Vertreter eine einzige Parlamentskammer mit nur einer Volksvertretung. Doch damit hätte der neue Bundesstaat die kleinen, zuvor eigenständigen Kantone überfahren. Es war der eher stille, unauffällige Schwyzer Vertreter im damaligen Verfassungsrat, Melchior Diethelm, der das entscheidende Votum für die Einführung eines gleichberechtigten Ständerates hielt.
Ohne Ständerat und ohne Ständemehr – also ohne die Rücksicht auch auf die kleineren, bevölkerungsärmeren Kantone – gäbe es gar keine Schweiz. Davon haben weder manche Bundesbeamten eine Ahnung noch die heutige Konferenz der Kantonsregierungen – ein Gremium ohne Verfassungsgrundlage, wo die grossen Kantone befehlen und ein EU-Turbo als Geschäftsführer wirkt.
E gfreuti Wuche
Christoph Blocher
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