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LucianHofstetterläuft für einenguten Zweck
Bauprojekte in der Stadt Zug müssen wegen Annahme der Volksinitiative angepasst werden. Foto: UG
Bauprojekte mit Wohnungen erhalten in der Stadt Zug seit der Annahme der SP-Initiative «2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand» eine neue Dimension. Bauherren passen die Projekte nicht einfach so an, sondern warten ab oder zögern, wie ein aktuelles Beispiel zeigt.
Die Schweiz leidet an einer Wohnungsnot. Vor allem rund um Wirtschaftszentren wie Zürich oder Zug ist der Leerwohnungsbestand nahe Null.
Preisgünstige Wohnungen sind für den Mittelstand kaum noch zu finden. Da und dort spricht man schon vom Exodus der einheimischen Bevölkerung in andere Kantone, weil im Heimatkanton kein bezahlbarer Wohnraum da ist.
Die Politik tut sich schwer mit dem Thema. Der Regierungsrat des Kantons Zug präsentierte jüngst die «Wohnpolitische Strategie 2030», die im Kanton Zug langfristig bezahlbaren Wohnraum möglich machen will – und wenig Begeisterung ausgelöst hat.
In der Stadt Zug grosse Wellen geworfen hat die SP-Initiative «2000 Wohnungen für den Zuger Mittelstand». Diese wurde trotz bürgerlichem Widerstand im Juni 2023 vom Volk angenommen und verlangt unter anderem bei Bebauungsplänen einen Mindestanteil an preisgünstigem Wohnraum von 40 Prozent.
Trotz Volksmehr wettern primär bürgerliche Parteien nach wie vor gegen die Auswirkung der Initiative. Sie führe nicht zu mehr Wohnraum, sondern verhindere bereits geplante Bauprojekte. Bauherren oder Investoren würden von den strengen Vorgaben abgeschreckt.
Ein aktuelles Beispiel scheint diese Bedenken zu unterstreichen. Der Bebauungsplan für das Gebiet «Baarerstrasse West/Bahnhof» ist seit 2004 rechtskräftig. Jetzt verlangt die federführende IG Bebauungsplan Baarerstrasse/SBB Ost aber eine Revidierung des Bebauungsplans. Sie beantragt beim Stadtrat Zug die vorläufige Sistierung der Planung. Grund: Es sei zurzeit unklar, wie der in der angenommenen SP-Initiative verlangte Mindestanteil an preisgünstigem Wohnraum von 40 Prozent im Bauprojekt umgesetzt werden soll.
Das Projekt wurde aufgrund geänderter Rahmenbedingungen schon mehrmals überarbeitet. Wegen den Unklarheiten sei der Anreiz zur Entwicklung der Gebäude und zur Schaffung von zusätzlichen Wohnflächen innerhalb eines bestehenden Bebauungsplans genommen. Ausserdem verfalle der Anreiz, den bestehenden Bebauungsplan mit einem neuen Plan zu ersetzen, wenn die neuen Bedingungen weniger attraktiv seien.
Die Interessengemeinschaft will laut eigenen Angaben die gesetzliche Grundlage abwarten, die der Stadtrat und das Stadtparlament zu beraten haben. «Eine strenge Auslegeordnung in Bezug auf die Anrechenbarkeit in einem bestehenden Quartier, wie dies aktuell vorliegt, würde entgegen dem Ziel der Initiative, zusätzlichen Wohnraum im preisgünstigen Segment zu schaffen, wirken», teilt die IG dem Stadtrat mit.
Der Wunsch der Interessensgemeinschaft sei es, die Sistierung des Bebauungsplans solle auf den Zeitpunkt des Vorliegens der rechtskräftigen Bauordnung im Rahmen der Ortsplanungsrevision zu befristen. Jedoch nicht später als Mitte 2027.
Der Grosse Gemeinderat GGR hat gestern Dienstag, 19. November über das Bauprojekt «Baarerstrasse West/Bahnhof» beraten. Dass mehr und vor allem preisgünstige Wohnungen gebaut werden müssen, ist unbestritten. Über das Wie gehen die politischen Meinungen aber weit auseinander. Das zeigt das Dilemma bei diesem Thema.
Der gewünschten Sistierung des Bauprojekts wird der GGR wohl zustimmen. Bei den Diskussionen über die gesetzliche Grundlage wäre es dann vielleicht angebracht, den typisch schweizerischen Kompromiss anzustreben, statt weiter an seiner politischen Position festzuhalten.
Renato Cecchet
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