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In Walchwil wird wie in den anderen Zuger Gemeinden die Ortsplanung angepasst. Foto: RC
Die Gemeinde Walchwil beginnt am 20. Februar mit der öffentlichen Auflage zur Ortsplanungsrevision. Diese hat zum Ziel, die Bauordnung und den Zonenplan der Gemeinde an aktuelle Anforderungen anzupassen und weiterzuentwickeln. Was in Walchwil passiert, geschieht auch in den anderen Zuger Gemeinden.
Ein mehrjähriger Prozess, an dem die Bevölkerung aktiv mitgewirkt hat, kommt in die entscheidende Phase. Die Abteilung Bau/Planung hat zusammen mit einem externen Raumplaner und der Arbeitsgruppe Ortsplanung die Bauordnung und den Zonenplan überarbeitet. Diese Entwürfe wurden durch die Spiegelgruppe Ortsplanung reflektiert, weiter verfeinert und vom Gemeinderat genehmigt. Sie sind nun, nach Vorliegen der kantonalen Vorprüfung, bereit für die öffentliche Auflage. Um die Bevölkerung vorab über die geplanten Änderungen zu informieren, hat der Gemeinderat alle Walchwilerinnen und Walchwiler am Dienstag, 18. Februar, zu einer Informationsveranstaltung in den Gemeindesaal eingeladen. Ab Donnerstag, 20. Februar, liegen die Unterlagen für 30 Tage öffentlich auf. Bis zum 24. März haben Betroffene die Möglichkeit, schriftlich begründete Einwendungen einzureichen. Alle eingegangenen Einwendungen werden sorgfältig geprüft, schreibt die Gemeinde auf ihrer Homepage. Zusammen mit den Vorbehalten aus der kantonalen Vorprüfung wird daraus die definitive Vorlage erstellt, über welche die Stimmberechtigten von Walchwil dann an der Urne entscheiden werden.
Die Unterlagen können ab dem 20. Februar 2025 während der regulären Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder über den Downloadbereich der Gemeinde- Website abgerufen werden. Auch in Cham werden die entsprechenden Schritte eingeleitet. So hat der Gemeinderat den überführten Plandossiers «Bebauungsplan Seeblick», «Bebauungsplan Rigipark» und «Bebauungsplan Storchenmoos- Röhrliberg» im September 2024 zugestimmt und dieses der Baudirektion des Kantons Zug zur Vorprüfung eingereicht. Mit dem Vorprüfungsbericht stimmte der Kanton mit einem Vorbehalt den Plandossiers zu. Die Vorbehalte wurden eingearbeitet und die Plandossiers am 11. Februar vom Gemeinderat für die öffentliche Auflage freigegeben. Gemäss Planungs- und Baugesetz werden sie aktuell bis am 17. März öffentlich aufgelegt.
Renato Cecchet
Im ganzen Kanton
Aktuell bis 2025 steht die Gesamtrevision der Ortsplanungen in allen Gemeinden des Kantons Zug an. Im Rahmen dieser Ortsplanungsrevision werden auch die Anpassung der Bebauungspläne und Arealüberbauungen an das aktuelle kantonale Planungs- und Baugesetz sowie die Ausscheidung der Gewässerräume durchgeführt. Das Amt für Raum und Verkehr unterstützt die Gemeinden in der Vorbereitung der Ortsplanungsrevision mit Merkblättern oder Dokumenten.
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