Veloverkehr
Kanton setzt auf gezielte Sicherheits- Massnahmen
Das Schulhaus Kirchbühl in Cham. Symbolfoto: schulen-cham.ch
Fünf Jahre haben die Gemeinden noch Zeit, die schulergänzende Betreuung einzuführen. Dafür gibt’s finanzielle Anreize vom Kanton. Für ein Referendum wird es allerdings knapp mit der Zeit.
Bis anhin enthielt die Schulgesetzgebung keine Bestimmungen zur schulergänzenden Betreuung. Der Kantonsrat hat das Schulgesetz in diesem Punkt geändert: Die schulergänzende Betreuung wurde als gemeindlicher Schuldienst verankert. Die Gemeinden müssen bis spätestens zum Beginn des Schuljahres 2030/31 ein bedarfsgerechtes Angebot bereitstellen, im Gegenzug finanziert der Kanton diese gemeindlichen Angebote mit Die Referendumsfrist läuft noch bis zum 7. April 2025. Verstreicht diese ungenutzt, kann das Gesetz sofort in Kraft treten. Für diesen Fall ist vorgesehen, dass der Kanton die bereits bestehenden gemeindlichen Angebote ab dem Schuljahr 2025/26 mitfinanziert. Die Teilrevision des Schulgesetzes bezweckt zweierlei: Zum einen erfolgt ein Wechsel hin zu einem nachfrageorientierten Angebot und zum andern beteiligt sich der Kanton neu finanziell an einer Aufgabe, die bis dato vollständig in den Händen der Einwohnergemeinden lag. Die Kinder und Jugendlichen sollen weiterhin ihren ausserschulischen Verpflichtungen nachkommen können, wie zum Beispiel Unterricht der Musikschulen oder Trainings in Sportvereinen besuchen.
Der Ausbau der schulergänzenden Betreuung ändert auch nichts an der geteilten Verantwortung von Elternhaus und Schule für das schulische Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen. Die Erledigung der Hausaufgaben, wozu auch die selbständige Prüfungsvorbereitung zählt, kann während der schulergänzenden Betreuung stattfinden. Die schulergänzende Betreuung entbindet die Erziehungsberechtigten nicht davon, am Abend mit dem Kind auf den vergangenen Schultag zurück- und auf den kommenden Schultag vorauszuschauen sowie die entsprechenden Vorkehrungen für einen gelingenden Schulalltag nach eigenem Ermessen zu treffen. Die neuen Bestimmungen im Schulgesetz schaffen einen einheitlichen Rahmen zum Angebot der schulergänzenden Betreuung — mit einem garantierten und insbesondere erwerbskompatiblen Angebot sowie einer Ferienbetreuung. Innerhalb des vorgegebenen Rahmens werden die Gemeinden wie bis anhin einen Gestaltungspielraum haben, womit sie bestmöglich auf die Bedürfnisse vor Ort reagieren können.
RED
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