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Christian Horat zeigt dem Fernsehteam von Tele Züri die Kadaver seiner Schafe.
Für einen Bauern gibt es nichts Schlimmeres als den Anblick toter Nutztiere. Christian Horat musste im Herbst 2023 gleich über ein Dutzend toter Schafe beklagen. Ein Wolf riss sie. Die Wogen zwischen ihm und den Behörden sind aber nicht geglättet.
«Die gute Nachricht:», schrieb die Zuger Woche vor einem Monat, «Wölfe sind in Zug nur auf der Durchreise.» In dieser Absolutheit stimmt diese Aussage nicht, wie uns Leser und Leserinnen berichteten. Vor fast zwei Jahren geschah ganz in der Nähe der Stadt Zug etwas Ungeheuerliches: Ein Wolf riss über ein Dutzend Schafe von Landwirt Christian Horat. Die Lokalmedien und das Fernsehen berichteten darüber. Viel Gras ist noch nicht über diese Tat gewachsen. Das spürt man, wenn man mit dem Bauern und den Behörden spricht. Besonders bei Christian Horat ist der Anblick seiner toten Tiere noch gegenwärtig. Im Gespräch mit der Zuger Woche spricht er erstmals wieder über den grausigen Fund.
Vor zwei Jahren geschah bei Ihnen auf dem Tschuopishof etwas Entsetzliches.
Im November 2023 fand ein Wanderer am Morgen beim unteren Blasenberg ein Teil meiner Schafherde am Boden liegend. 13 Tiere hat der Wolf «ausgequetscht», angebissen und verstümmelt. Der Anblick war schrecklich. Ein Schaf war spurlos verschwunden.
Was haben Sie dann getan?
Die Zugerpolizei informierte mich und rief den Wildhüter. Der Wildhüter, Tierarzt und ich entschieden welche Tiere wir sofort erlösen mussten. Gemeinsam machten wir uns auf die Suche nach dem vermissten Schaf. Gefunden haben wir es nicht, nur ein Teil des Magens und das Fell.
Berichteten die Medien darüber?
Und wie! Die Zeitungen kamen, sogar «Tele Züri». Ich fand es richtig, dass der Kameramann die toten Tiere unverpixelt zeigte.
Wie haben die Behörden reagiert?
Zuerst haben sie gesagt, dass sei kein Wolf gewesen, eher ein Hund. Ich bat sie, eine DNA ins Labor zu schicken. Sie fanden lediglich ein paar Haare und die Bisswunden.
Was haben Sie dann gemacht?
Ich machte mich dann halt selber auf die Suche und fand tierischen Kot. Der Wildhüter schickte die Probe ins Laboratoire de Biologie de la Conservation (LBC) der Universität Lausanne. Die fanden heraus, was ich schon vermutete: Es war ein Wolf, der meine Schafe riss. Ein paar Tage später stellte sich heraus, dass der gleiche Wolf in Liechtenstein Nutztiere riss. Die DNA war die gleiche.
Der Wolf wanderte in ein paar Tage bis nach Liechtenstein?
Für Wölfe sind das keine grossen Distanzen. Die schaffen locker 80 bis 100 Kilometer pro Tag.
Warum wollte man einem Hund den Riss zuschieben?
Die Behörden wollen vor allem die Bevölkerung beruhigen. Ein reissender Wolf hier in Zug? Das setzt die Leute nur in Angst und Schrecken.
Aber?
Man sollte ehrlich sein. Wenn es ein Wolf war, dann war es ein Wolf. Punkt. Wir Landwirte stehen da manchmal zwischen zwei verschiedenen Fronten. Der Wolf ist ein Raubtier. Er hat in meinem Fall 14 Tiere getötet. Später musste ich die Tierleichen entsorgen. Es wäre schön gewesen, wenn Tierschützer dabei gewesen wären!
Haben Sie Entschädigungen erhalten?
Ja, das hat geklappt In der Folge habe ich dann den Herdengrundschutz erstellen müssen. Das Material hat alleine 7000 Franken gekostet, das musste ich alleine tragen.
Was fordern Sie von den Behörden?
Wenn der Wolf ein Tier reisst, dann sollte jeder Landwirt ohne grosse Bürokratie entschädigt werden. Ganz egal ob der Herdengrundschutz erfüllt ist oder nicht.
Beni Frenkel
Vorwurf der behördlichen Verharmlosung Das Rissbild vor Ort war für den Stellvertretenden Kantonstieratzt, den Wildhüter und die Zuger Polizei nicht klar. Zudem hat es im Vorfeld der Risse mehrere Meldungen über wildernde Hunde gegeben, was teilweise zum Rissbild gepasst hätte. Mit der Kommunikation (Zuger Zeitung vom 18. November 2023 mit Zeugenaufruf an die Polizei und weiteren Medien), sollten möglich Zeugenaussagen zu den allfällig wildernden Hunden ausgelöst werden. Die DNA-Proben wurden vor Ort am 18. November 2023 an den Rissspuren der Schafe durch die Wildhut genommen und umgehend eingesendet. Am 4. Dezember 2023, lagen die Ergebnisse des LBC der Universität Lausanne vor und es konnte die Art aber noch nicht das Individuum betätigt werden und es wurde umgehend kommuniziert (Zuger Zeitung 5. Dezember 2023 und weitere Medien).
Vorwurf der bürokratischen Hürden Für die Auszahlung einer Entschädigung ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Im Fall eines Risses bildet die Jagdverordnung (JSV; SR 922.01, Stand 1. Dezember 2023 bzw. 1. Februar 2025) diese Grundlage. Voraussetzung für eine Auszahlung ist die eindeutige Zuordnung des Schadens zu einem Grossraubtier sowie eine fachgerechte Wildschadenverhütung gemäss dem Zuger Herdenschutzkonzept. Der vorliegende Vorfall ereignete sich am 18. November 2023. Am 26. November 2023 wurden die Nummern der Tierverkehrsdatenbank durch den Tierhalter per Mail an die Zuger Polizei gemeldet. Am 6. Dezember 2023 wurde zusammen mit dem Schafhalter das Vergütungsformular ausgefüllt und eingereicht. Grundlage für die Berechnung der Entschädigung ist der Entschädigungsrechner, erarbeitet von den Zuchtverbänden mit dem Bundesamt für Umwelt. Der Schaden wurde im Dezember 2023 ausbezahlt. Wir sehen wenig Potenzial für eine weitere Vereinfachung unsererseits, da der bestehende Ablauf bereits schlank und unbürokratisch gestaltet ist.
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